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Reform der Psychotherapeutenausbildung ab dem 01.09.2020
(Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz)

Wer ab dem 01.09.2020 eine Berufstätigkeit als PsychotherapeutInnen mit sozialrechtlicher Anerkennung und der damit verbundenen Erlaubnis zur selbstständigen Heilbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung anstrebt, muss

a) ein psychotherapeutisch ausgerichtetes Hochschulstudium absolvieren und
b) nach der Approbationsprüfung eine verfahrensspezifische Weiterbildung durchlaufen.

 

Der korrekte Weg ist:

6 Semester

polyvalentes Bachelor-Studium

4 Semester

Masterstudium in Klinischer Psychologie/Psychotherapie
Abschluss: Staatsexamen und Approbation (berufsrechtliche Anerkennung)

5-jährige Weiterbildung

zur Erlangung von Fachkunde (sozialrechtliche Anerkennung in einem Therapieverfahren und einer Altersgruppe; Abrechnungsberechtigung mit gesetzlicher Krankenkasse)

Personen, die vor dem 01.09.2020 ein Psychologiestudium aufgenommen haben oder bereits einen Diplom-/Masterabschluss in Psychologie haben, können die Ausbildung zum Beruf des PsychotherapeutIn und des Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung absolvieren (Übergangsregelung). Ausbildung und Prüfung nach diesem alten System müssen bis zum 01.09.2032 abgeschlossen sein. Die so erworbenen Abschlüsse sind gleichwertig zu denen des neuen Ausbildungssystems. Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeut*en, die vor dem 01.09.2020 begonnen wurden, werden nach „altem Recht“ beendet. Fristen sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Bisherige Ausbildungseinrichtungen können in der Übergangsphase sowohl Angebote zur Weiterbildung (Fachkunde) als auch zur herkömmlichen Ausbildung offerieren.

Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15.11.2019

 

Zukunft der Weiterbildung Psychotherapie:
Weiterbildungsordnung (Mai 2021)

Der Deutsche Psychotherapeutentag (Bundesdelegierten Versammlung der Bundespsychotherapeutenkammer) hat die Weiterbildungsordnung entsprechend des neuen Psychotherapeutengesetzes beschlossen. Demnach wird es zukünftig im Berufsfeld 3 Gebiete geben: Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, für Erwachsene und neuropsychologische Psychotherapie (NPSPT). Damit wird Letztere als drittes, eigenständiges Gebiet einer psychotherapeutischen Weiterbildung etabliert. Auf die therapeutische Praxis bezogen wird perspektivisch die neuropsychologische Versorgung von Menschen mit verletzungs- oder erkrankungsbedingten Hirnfunktionsstörungen deutlich verbessert werden können.
Das IPT e.V. ist in Vorbereitung, die Weiterbildung auf allen drei Gebieten anzubieten. Damit würden wir der Gründungsidee unserer Aus- und Weiterbildungseinrichtung in zunehmendem Maße entsprechen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Frau Lisa König telefonisch unter der 0341-99 99 598
oder per E-Mail: lisa.koenig@ipt-leipzig.de.

Aktuelles zur Ausbildung
in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Es ist jederzeit möglich, noch in den Kurs einzusteigen. Gleichzeitig haben wir die Zugangsvoraussetzungen für diese Ausbildung modifiziert. Auch diejenigen Masterstudenten mit den entsprechenden Studienfächern, die ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, können bereits mit der KJP-Ausbildung am IPT e. V. Leipzig starten. Für ein persönliches Informationsgespräch stehen wir gern zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.